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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10597/08.OVG   

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https://dejure.org/2008,3730
OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10597/08.OVG (https://dejure.org/2008,3730)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.10.2008 - 8 A 10597/08.OVG (https://dejure.org/2008,3730)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 8 A 10597/08.OVG (https://dejure.org/2008,3730)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anbringen von zusätzlichen Antennen an einem genehmigtem Mobilfunkmast in einer Höhe von mehr als 10 Meter; Genehmigungsbedürftigkeit des Anbringens von Antennen

  • Judicialis

    LBauO § 81; ; LBauO § 81 Satz 2; ; LBauO § 61; ; LBauO § 62; ; LBauO § 62 Abs. 1; ; LBauO § 62 Abs. 1 Nr. 4 b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antenne; Antennenanlage; Gesamtanlage; Mast; Mobilfunkmast; Bauantrag; Baugenehmigung; genehmigungsfrei; Genehmigungspflicht; Vorhaben; Nutzungsänderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anbringen von Antenne an Mobilfunkmast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 67 (Ls.)
  • DÖV 2009, 130
  • BauR 2009, 288
  • BauR 2009, 637
  • ZfBR 2009, 159
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99

    Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10597/08
    Denn diese sind nach der Gesetzessystematik unabhängig von der Genehmigungsfreiheit eines Vorhabens zu beachten (vgl. § 62 Abs. 1, 1. Halbsatz, § 62 Abs. 3, § 65 Abs. 1 Satz 2 LBauO); Gegenstand der baurechtlichen Bewertung des Vorhabens ist dann allerdings die Gesamtanlage in ihrer geänderten Gestalt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.2.2000, BauR 2000, 1041 und juris, Rn. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 8 A 12135/04

    Genehmigungspflichtigkeit des gesamten Bauvorhabens selbst bei isoliert

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10597/08
    Bei der Betrachtung der Gesetzessystematik kann nicht - wie es das Verwaltungsgericht getan hat - auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 13. April 2005, DÖV 2005, 921 und juris, Rn. 19) zurückgegriffen werden, nach der ein Vorhaben insgesamt genehmigungspflichtig ist, wenn es aus einem genehmigungspflichtigen Teil und - bei isolierter Betrachtung - genehmigungsfreien Teilen besteht; diese betrifft einen mit dem vorliegenden nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • OLG Hamburg, 31.05.2016 - 4 U 31/16

    Nachbarschutz in Hamburg: Beseitigungsanspruch hinsichtlich einer an der

    Handelt es sich bei einem Vorhaben um eine einheitliche Anlage, die aus genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Einzelelementen besteht, soll das gesamte Vorhaben als genehmigungspflichtige Baumaßnahme zu qualifizieren sein, wobei sich die Genehmigungspflicht dann auch auf die an sich genehmigungsfreien Teile erstreckt (vgl. beispielsweise OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2005 - 8 A 12135/04, juris Rz. 19 m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 26.02.1993 - 2 B 90.1684, NVwZ-RR 1994, 246, 246 OVG Berlin, Beschluss vom 23.08.1988 - 2 S 7.88, juris grundsätzlich zustimmend erst kürzlich wieder OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.03.2016 - 7 A 1720/14, juris Rz. 51 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.10.2008 - 8 A 10597/08, juris Rz. 19; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.06.2015 - 1 A 10776/14, juris Rz. 30).
  • VGH Bayern, 30.01.2012 - 1 BV 11.62

    Isolierte Abweichung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Mobilfunkmast;

    Schließlich führt auch der Verweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Oktober 2008 (BRS 73 Nr. 145/2008 = Az 8 A 10597/08 ) zu keinem anderen Ergebnis.
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